
Siebzehn Jahre sind vergangen, seit Luxemburg mit der Legalisierung von Euthanasie und assistiertem Suizid einen wichtigen gesellschaftspolitischen Schritt gewagt hat. Das Gesetz von 2009 war Ausdruck eines veränderten Verständnisses von Menschenwürde und persönlicher Freiheit. Es hat die Selbstbestimmung am Lebensende unter klar definierten Voraussetzungen rechtlich verankert.
Doch die Gesellschaft entwickelt sich weiter. Medizinische Möglichkeiten verändern sich, Erfahrungen kommen hinzu, neue Fragen entstehen. Was vor siebzehn Jahren eine mutige Antwort war, muss deshalb nicht die letzte Antwort bleiben.
Wie aktuell diese Fragen sind, zeigte sich auch bei einer jüngsten Veranstaltung der Vereinigung Mäi Wëllen, Mäi Wee. Im Mittelpunkt standen rechtliche Unsicherheiten, Erfahrungen aus der Praxis und die Frage, ob unser heutiger Rahmen den unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten noch gerecht wird.
Dabei geht es nicht darum, die Errungenschaften von 2009 infrage zu stellen. Im Gegenteil: Wer das Recht auf Selbstbestimmung ernst nimmt, sollte auch bereit sein, in aller Offenheit über seine Weiterentwicklung nachzudenken.
Ein Blick über unsere Grenzen zeigt, wie unterschiedlich Gesellschaften mit dieser Herausforderung umgehen.
In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht 2020 das Recht auf selbstbestimmtes Sterben als Ausdruck der persönlichen Autonomie anerkannt. Dieses Recht ist nach Auffassung des Gerichts nicht auf bestimmte Lebensphasen oder Krankheitsbilder beschränkt. Zugleich bleibt der Staat verpflichtet, Menschen vor Druck, Missbrauch und Entscheidungen zu schützen, die nicht auf einem freien Willen beruhen. Die konkrete Ausgestaltung dieses Spannungsverhältnisses bleibt eine Herausforderung.
Auch die Schweiz geht ihren eigenen Weg. Eine Volksabstimmung im Kanton Zürich hat jüngst erneut die Frage aufgeworfen, wie persönliche Selbstbestimmung und die Überzeugungen von Institutionen miteinander vereinbart werden können. Die Zürcher Bevölkerung hat sich dabei deutlich dafür ausgesprochen, dass auch Einrichtungen, die Sterbehilfe aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen ablehnen, den Zugang zu externen Sterbehilfeorganisationen unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen müssen.
Besonders eindrücklich ist ein aktueller Bericht des Nachrichtenmagazins SPIEGEL [Ausgabe Nr. 42/2026] über Menschen, die in Deutschland einen assistierten Suizid in Erwägung ziehen. Eine von ihnen ist Marion Tiede, die seit Jahrzehnten mit einer schweren körperlichen Behinderung lebt. Sie hat gearbeitet, ist gereist, hat geliebt und sich ein eigenständiges Leben aufgebaut. Nun möchte sie selbst darüber entscheiden, wann und unter welchen Umständen dieses Leben enden soll.
Ihre Geschichte berührt. Nicht allein wegen ihres Sterbewunsches, sondern vor allem wegen der Entschlossenheit, mit der sie ihre Selbstbestimmung verteidigt. Und wegen der Widersprüche, die dabei sichtbar werden.
Denn ein Leben mit schwerer Behinderung ist keineswegs automatisch ein Leben mit geringer Lebensqualität. Abhängigkeit bedeutet nicht zwangsläufig den Verlust von Würde. Und der Wunsch, das eigene Leben zu beenden, lässt sich nicht immer allein mit medizinischen Diagnosen erklären.
Gerade deshalb müssen wir sorgfältig unterscheiden zwischen dem individuellen Recht eines Menschen, selbst über sein Leben zu entscheiden, und der Frage wie unsere Gesellschaft mit Menschen umgeht, die auf Unterstützung angewiesen sind.
Niemand sollte das Gefühl bekommen, anderen zur Last zu fallen und deshalb besser nicht mehr da zu sein. Darin liegt eine der größten Herausforderungen einer verantwortungsvollen Debatte: Selbstbestimmung zu ermöglichen und zugleich dafür zu sorgen, dass Menschen sich unabhängig von Alter, Krankheit oder Behinderung als wertvoller Teil unserer Gesellschaft fühlen.
Eine gute Palliativversorgung ist dabei keine Alternative zur Selbstbestimmung, sondern eine ihrer wesentlichen Voraussetzungen. Wer über sein Lebensende entscheiden soll, muss wissen, welche Möglichkeiten der Behandlung, Schmerzlinderung, Pflege und Begleitung ihm offenstehen. Niemand sollte sich zum Sterben gedrängt fühlen, weil Unterstützung fehlt, weil Einsamkeit übermächtig wird oder weil die eigene Pflegebedürftigkeit als Belastung empfunden wird.
Umgekehrt darf eine gute Versorgung auch nicht zum Argument werden, den selbstbestimmten Willen eines Menschen grundsätzlich infrage zu stellen.
Beides gehört zusammen.
Auch die Rolle der Angehörigen verdient besondere Aufmerksamkeit. Einen Menschen zu lieben bedeutet nicht zwangsläufig, seine Entscheidung nachvollziehen oder gar teilen zu können. Der Wunsch, jemanden festzuhalten, ist zutiefst menschlich. Ebenso menschlich ist das Bedürfnis, über das eigene Schicksal selbst zu bestimmen.
Es wäre vermessen, diese Spannungen mit einfachen moralischen Gewissheiten auflösen zu wollen.
Gerade deshalb halte ich es für wichtig, die gesellschaftliche Debatte über das Lebensende weiterzuführen. Nicht mit dem vorgegebenen Ziel, bestehende Grenzen um jeden Preis zu verschieben. Aber ebenso wenig mit der Vorstellung, dass die gesetzlichen Antworten von gestern für alle Zukunft ausreichen müssten.
Bereits am 30. April dieses Jahres wurden in der Luxemburg Abgeordnetenkammer zwei Motionen eingebracht, mit denen eine vertiefte Evaluation des bestehenden Rechtsrahmens und eine breit angelegte gesellschaftliche Debatte über das Lebensende gefordert wurden. Beide fanden keine Mehrheit.
Das ist bedauerlich. Denn die jüngsten Diskussionen zeigen, dass der Gesprächsbedarf keineswegs verschwunden ist.
Eine Bürgerkonvention, wie sie Frankreich zur Frage des Lebensendes durchgeführt hat, könnte auch in Luxemburg einen wertvollen Beitrag leisten. Sie würde Menschen mit unterschiedlichen Erfahrungen und Überzeugungen zusammenbringen: Betroffene, Angehörige, Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte, Juristen, Vertreter der Zivilgesellschaft und Bürgerinnen und Bürger, die sich bislang vielleicht kaum mit diesen Fragen beschäftigt haben.
Dabei geht es nicht darum, einen gesellschaftlichen Konsens zu erzwingen. Es geht darum, unterschiedliche Perspektiven ernst zu nehmen, neue Erkenntnisse einzubeziehen und gemeinsam zu prüfen, ob unsere rechtlichen und gesellschaftlichen Antworten noch angemessen sind.
Auch kritische Stimmen gehören ausdrücklich dazu. Die Sorge, dass gesellschaftlicher Druck, wirtschaftliche Abhängigkeit oder unzureichende Unterstützung persönliche Entscheidungen beeinflussen könnten, verdient Gehör. Sie ist kein Argument gegen die Debatte, sondern ein Grund, sie besonders sorgfältig zu führen.
Andere Länder haben unterschiedliche Wege eingeschlagen. Wir müssen ihre Modelle weder unkritisch übernehmen noch vorschnell zurückweisen. Wir sollten vielmehr aus ihren Erfahrungen lernen, ihre Schutzmechanismen untersuchen und auch unbeabsichtigte Folgen offen diskutieren.
Denn letztlich geht es um mehr als die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Mensch Hilfe beim Sterben erhalten darf.
Es geht um unser Menschenbild. Um Freiheit und Solidarität. Um den Respekt vor unterschiedlichen Lebensentwürfen. Und um die Fähigkeit einer Gesellschaft, auch dort zuzuhören, wo Überzeugungen aufeinandertreffen, und einfache Antworten versagen.
2009 brauchte es Mut, neue Antworten zu geben. Heute braucht es die Offenheit, neue Fragen zu stellen. Denn ein Gesetz ist kein Schlusspunkt.
Paulette Lenert
Mitglied des Verwaltungsrats von Mäi Wëllen, Mäi Wee